Seniorin steigt eine Holztreppe im Haus hinauf und hält sich am Edelstahlhandlauf eines Glasgeländers fest.

Fördermittel & Zuschüsse für Ihren altersgerechten Wohnumbau*

Sicher, barrierefrei und komfortabel im eigenen Zuhause leben.

Ein altersgerechter Wohnumbau – wie beispielsweise die Installation von sicheren Handläufen, robusten Geländern oder Türverbreiterungen – steigert Ihre Lebensqualität enorm. Als Ihr qualifizierter Fachbetrieb im Großraum Stuttgart unterstützt die Belser Metallbau GmbH Sie nicht nur bei der handwerklichen Umsetzung, sondern gibt Ihnen auch einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

Wussten Sie, dass der Bund, das Land Baden-Württemberg und die Kommunen Ihren Umbau finanziell massiv unterstützen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Zuschüsse und zinsgünstige Kredite optimal nutzen.

Bundesweite Förderprogramme für den Barriereabbau

1. Zuschuss der Pflegekasse (Wohnumfeldverbesserung)

Wenn Sie oder ein Angehöriger im Haushalt pflegebedürftig sind, steht Ihnen eine attraktive finanzielle Hilfe zu:

  • Sobald mindestens der Pflegegrad 1 vorliegt, gewährt die Pflegekasse einen direkten Zuschuss.
  • Sie erhalten bis zu 4.180 € pro Person für Maßnahmen zur Barrierefreiheit (z. B. spezielle Haltegriffe, maßgefertigte Geländer oder Türverbreiterungen von Belser Metallbau).
  • Leben mehrere pflegebedürftige Personen gemeinsam in einem Haushalt, ist sogar ein Maximalzuschuss von bis zu 16.720 € möglich.

2. KfW-Kredit 159 („Altersgerecht Umbauen“)

Planen Sie umfassendere Maßnahmen? Die KfW-Förderbank bietet ein zinsgünstiges Darlehen:

  • Förderung von bis zu 50.000 € pro Wohneinheit.
  • Dieser Kredit deckt die Barrierereduzierung (z.B. sichere Wege, Treppen und Geländer) ab.
  • Gleichzeitig können Sie ihn ggf. für den Einbruchschutz (z.B. einbruchhemmende Türen, Fenstergitter) nutzen.

3. Regionale Förderung: Baden-Württemberg & Raum Stuttgart

Wir sind Ihr Partner in der Region. Profitieren Sie von speziellen Landes- und Kommunalprogrammen:

  • L-Bank Anpassungsförderung: Die L-Bank bietet für den barrierereduzierenden Umbau von Wohnraum Zinsverbilligungen in Kombination mit der KfW an.
  • Bonus für schwerbehinderte Menschen: Haushalte mit schwerbehinderten Familienmitgliedern können bei der L-Bank von speziellen zinsverbilligten Darlehen oder sogar Direktzuschüssen profitieren.
  • Kommunale Förderung Stuttgart: Die Landeshauptstadt Stuttgart bezuschusst den barrierefreien Umbau privater Eigentums- und Mietwohnungen über das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
  • Regionale Beratung: Regionale Wohnberatungsstellen in Stuttgart, Ludwigsburg, Esslingen oder Böblingen unterstützen Sie kostenlos dabei, Ihre Förderanträge für unsere Handwerksleistungen optimal zu bündeln.

Zusatztinfo: Förderung für Einbruchschutz & Sicherheitstechnik

Neben der Barrierefreiheit ist die Sicherheit ein zentrales Thema im Alter. Da direkte KfW-Zuschüsse (455-E) ausgelaufen sind, empfehlen wir folgende Wege:

  • KfW-Kredit 159 nutzen: Sichern Sie sich das Darlehen für einbruchhemmende Haustüren (ab RC 2), Nachrüstsysteme oder Schutzgitter.
  • Steuern sparen (§ 35a EStG): Alternativ zum Kredit können Sie 20 % der Arbeitskosten unseres Metallbaubetriebs (maximal 1.200 € pro Jahr) direkt von der Einkommensteuer absetzen.
  • Wir setzen auch empfohlene Nachrüstungen der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Stuttgart fachgerecht und nach den technischen Mindestanforderungen der Förderbanken um.

Wichtige Voraussetzungen: So klappt es mit der Förderung!

Um die Fördergelder sicher zu erhalten, müssen zwingend folgende Regeln beachtet werden:

  1. Immer VORHER beantragen: Anträge (egal ob KfW, L-Bank oder Stadt Stuttgart) müssen unbedingt vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden.
  2. Fachbetriebspflicht: Arbeiten müssen von einem professionellen Fachbetrieb wie der Belser Metallbau GmbH durchgeführt werden. Materialkäufe für Eigenleistungen werden nicht gefördert.
  3. Kombinieren ist möglich: Pflegekassenzuschuss und KfW-Kredit können oft kombiniert werden, solange nicht ein und dieselbe Rechnungsposition doppelt gefördert wird. Zahlen Sie Ihr Geländer anteilig mit der Pflegekasse und den Restbetrag über die KfW!

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Planen Sie den Einbau von sicheren Geländern, Rampen, Türverbreiterungen oder Schutzgittern? Lassen Sie sich von uns beraten! Wir erstellen Ihnen ein förderfähiges Angebot, das Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse oder Bank einreichen können.

Telefon (0711 ) 64 58 56 30

Email mail@belser-metallbau.de

📍 Belser Metallbau GmbH – Ihr Fachbetrieb im Raum Stuttgart

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen altersgerechten Umbau?


Personen ab Pflegegrad 1 erhalten von der Pflegekasse bis zu 4.000 € Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 € steigen.

Werden auch Arbeiten am Geländer und an Treppen gefördert?


Ja, Barriere-reduzierende Maßnahmen wie sichere Handläufe, Geländer, Rampen oder Türverbreiterungen aus Metallbau-Hand werden sowohl von der Pflegekasse als auch über den KfW-Kredit 159 finanziell unterstützt.

Gibt es noch Zuschüsse für den Einbruchschutz?


Der direkte KfW-Zuschuss (455-E) für Einbruchschutz ist Ende 2023 ausgelaufen. Sie können jedoch weiterhin den zinsgünstigen KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €) nutzen oder 20 % der reinen Handwerker-Arbeitskosten (max. 1.200 € pro Jahr) über die Steuererklärung (§ 35a EStG) absetzen.

Kann ich die Umbauten selbst machen und Materialkosten fördern lassen?


Nein. Die Förderungen von KfW und L-Bank unterliegen einer Fachbetriebspflicht. Materialkosten für Eigenleistungen werden nicht bezuschusst. Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung eines Handwerksbetriebs wie der Belser Metallbau GmbH.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?


Das ist der wichtigste Punkt: Alle Anträge bei der KfW, der L-Bank oder der Stadt Stuttgart müssen zwingend vor Beginn der Baumaßnahme (also vor der Beauftragung) gestellt werden. Nur der Steuerabzug erfolgt rückwirkend.

Können verschiedene Förderungen kombiniert werden?

Ja, in vielen Fällen. Sie können beispielsweise den Zuschuss der Pflegekasse mit dem KfW-Kredit oder kommunalen Zuschüssen der Stadt Stuttgart kombinieren. Die einzige Bedingung: Es darf keine Doppelförderung für dieselbe spezifische Rechnungsposition stattfinden.

*Wichtiger rechtlicher Hinweis / Haftungsausschluss zu den Fördermöglichkeiten:

Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen zu Förderprogrammen, Zuschüssen, Krediten und steuerlichen Abzugsmöglichkeiten wurden von der Belser Metallbau GmbH mit größter Sorgfalt im September 2026 recherchiert und aufbereitet.

Bitte beachten Sie jedoch Folgendes:

  • Keine Gewähr für Aktualität: Die Förderlandschaft (KfW, L-Bank, Pflegekassen, Kommunen) sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegen einem stetigen Wandel und können sich jederzeit ändern. Die Belser Metallbau GmbH übernimmt daher keine Haftung oder Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und fortlaufende Gültigkeit der hier gemachten Angaben.
  • Individuelle Entscheidung der Förderstellen: Ein Rechtsanspruch auf die beschriebenen Fördermittel besteht gegenüber der Belser Metallbau GmbH nicht. Die Bewilligung oder Ablehnung von Förderanträgen obliegt ausnahmslos der individuellen Prüfung und Entscheidung der jeweiligen Institutionen und Behörden.
  • Haftungsausschluss: Die Belser Metallbau GmbH kann nicht für nicht gewährte Zuschüsse, abgelehnte Kredite oder sonstige finanzielle Nachteile haftbar gemacht werden, die aus dem Vertrauen auf die hier bereitgestellten Informationen resultieren.
  • Unser Rat: Bitte informieren Sie sich zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen und vor Auftragserteilung verbindlich bei Ihrer zuständigen Pflegekasse, Hausbank, Steuerberatung oder der entsprechenden Förderstelle. Alle Anträge müssen in der Regel vor Beginn der Arbeiten bewilligt sein.